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Einen Friedhofszwang gibt es in einigen Nachbarländern nicht, so ist in der Schweiz die Wahlmöglichkeit der Bestattungsform deutlich größer, die Asche darf hier sogar im Wald verstreut werden, auch ist das Verstreuen in einem Fluß denkbar, somit ist auch das Mitnehmen der Asche nach Hause legal, hier kann die Urne im Haus verwahrt werden, auch ein Urnengrabmal mit einem Urnengrabstein darf im eigenen Garten angelegt werden. Ein Urnengrab mit Grabstein ist auch in Österreich im eigenen Garten gestattet, allerdings nicht ohne Weiteres, das heißt hierfür wird eine Sondergenehmigung benötigt. Eine Ballonbestattung ist z.B. in Frankreich und Tschechien möglich, hierbei wird die Asche von einem Heißluftballon aus über wiesen oder Feldern verstreut, dies ist allerdings mehr eine Geschäftsidee als eine Bestattung mit Riten, im Normalfall wird auch in diesen Ländern ein Urnengrabmal mit Urnengrabstein bevorzugt, wobei das Urnengrab mit Grabstein dem deutschen sehr ähnlich ist.
In Deutschland möchten sich die meisten Menschen in einem Sarg begraben oder einäschern lassen, so daß ihrer mit Hilfe eines Grabsteins ein Denkmal gesetuzt werden und gedacht werden kann. Doch wie sieht das im Ausland aus? Wie sehen dort die Arten der Bestattung aus?