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Urnengrabmal - Genehmigung 

Bevor ein Urnengrabmal mit Urnengrabstein errichtet werden kann, bedarf es einer Genehmigung, da hier die unterschiedlichen Vorschriften, den Urnengrabstein betreffend, der jeweiligen Friedhöfe gelten. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach dem Sie einen Urnengrabstein ausgewählt haben von uns. In der Regel ist dieses Genehmigungsverfahren mit Kosten verbunden, die je nach Friedhof variieren, ohne diese Verfahren ist es nicht möglich einen Urnengrabstein aufzustellen. 

Da die von uns angebotenen Urnengrabsteine kein Fundament und auch keine Verankerung benötigen, darf sie jeder einfach auf das Grab legen. Die Urnengrabsteine entsprechen den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, nach welchen oben beschriebene Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich sind.

Die von uns vollständigen Unterlagen und Dokumente ermöglichen ein unbürokratisches Genehmigungsverfahren in Ihrem Sinne.

 

Genehmigung für den Grabstein

Haben Sie sich für einen Urnengrabstein entschieden ist es wichtig, dass Sie sich eine Genehmigung zur Errichtung holen. Diese bekommen Sie beim zuständigen Friedhof. Leider ist diese Genehmigung meistens mit Kosten verbunden. Diese können stark variieren. 


Die von uns angebotenen Grabsteine für die Urnen haben keine Verankerung. Dadurch ist es möglich, diese direkt auf das Grab zu legen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften werden somit eingehalten. 

Selbstverständlich erhalten Sie alle notwendigen Dokumente und Unterlagen von uns zugesendet. Dadurch wird Ihnen ein unbürokratisches Genehmigungsverfahren ermöglicht. 

Es wird empfohlen, sich bei Fragen zu Genehmigungen an den örtlichen Friedhof zu wenden. Dort erhalten Sie alle erfolderlichen Informationen.